{"id":3883,"date":"2023-10-09T13:11:42","date_gmt":"2023-10-09T11:11:42","guid":{"rendered":"https:\/\/a-w.com\/agb\/"},"modified":"2024-11-18T10:30:47","modified_gmt":"2024-11-18T09:30:47","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.a-w.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8221;1&#8243; _builder_version=&#8221;4.22.2&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_row _builder_version=&#8221;4.22.2&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243; _builder_version=&#8221;4.22.2&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_text _builder_version=&#8221;4.27.0&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; custom_margin=&#8221;||||false|false&#8221; custom_padding=&#8221;40px||40px||true|false&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;]<\/p>\n<h1>Allgemeine Verkaufs\u2010 und Lieferbedingungen der A+W Software GmbH<\/h1>\n<h4><strong>\u00a7 1 Allgemeines<\/strong><\/h4>\n<p><span>(1) F\u00fcr unsere Lieferungen und Leistungen, insbesondere f\u00fcr unsere Softwarelieferungen und \u2010lizenzierungen gelten \u2013 sofern der Besteller Unternehmer, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich\u2010rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist \u2013 zus\u00e4tzlich zum jeweiligen Vertrag und diesem im Rang nachgehend die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen an den Besteller.<\/span><\/p>\n<p><span>(2) Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen \u2013 insbesondere in Einkaufsbedingungen des Bestellers \u2013 sind f\u00fcr uns nur verbindlich, sofern sie von uns schriftlich best\u00e4tigt wurden. Die vorbehaltlose Lieferung von Produkten, Leistung von Diensten oder Entgegennahme von Zahlungen durch uns bedeutet kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.<\/span><\/p>\n<p><span>(3) Bei Software ist der Quellcode (Source Code) nicht Teil des Vertragsgegenstandes.<\/span><\/p>\n<p><span>(4) F\u00fcr die Beschaffenheit der von uns gelieferten Produkte ist die bei Versand der Vertragsgegenst\u00e4nde g\u00fcltige und dem Besteller zur Verf\u00fcgung gestellte Leistungsbeschreibung abschlie\u00dfend ma\u00dfgeblich, die auch in der Anwendungsdokumentation noch einmal beschrieben ist. Eine dar\u00fcber hinausgehende Beschaffenheit, insbesondere von Software, schulden wir nicht.<\/span><\/p>\n<h4><strong>\u00a7 2 Vertragserkl\u00e4rungen<\/strong><\/h4>\n<p><span>Unsere Angebote sind bez\u00fcglich Preis, Menge, Lieferfrist, Lieferm\u00f6glichkeit, technischer Daten, Spezifikationen und Qualit\u00e4tsbeschreibungen freibleibend; ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbest\u00e4tigung in Schriftform oder per E\u2010Mail zustande oder wenn Bestellungen von uns ausgef\u00fchrt worden sind. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Datum der Auftragsbest\u00e4tigung das Vertragsdatum. \u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen und\/oder die Aufhebung eines Vertrages oder dieser Bedingungen bed\u00fcrfen ebenfalls der Schriftform oder E\u2010Mail. Dies gilt auch f\u00fcr die Aufhebung dieses Formerfordernisses.<\/span><\/p>\n<h4><strong>\u00a7 3 Preise<\/strong><\/h4>\n<p><span>(1) Unsere Preise und Lizenzverg\u00fctungen (nachfolgend: \u201ePreise\u201c) gelten \u201eab Werk\u201c (EXW \u2013 INCOTERMS 2010), zzgl. Kosten f\u00fcr Verpackung, Versicherung, Umsatzsteuer, Installation und Schulung, die wir nach unserer jeweils aktuellen Preisliste berechnen.<\/span><\/p>\n<p><span>(2) Liegt der Liefer\u2010 oder Leistungstermin sp\u00e4ter als drei Monate nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Bestellers und vor Ausf\u00fchrung der Leistung oder Auslieferung der Ware, den Preis der Ware oder Leistung in der Weise anzupassen, wie es aufgrund der allgemeinen au\u00dferhalb unserer Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, W\u00e4hrungsregularien, Zoll\u00e4nderungen, deutlicher Anstieg von Material\u2010 oder Herstellungskosten) oder aufgrund der \u00c4nderung von Zulieferern n\u00f6tig ist. Bei Lieferungen oder Leistungen innerhalb von drei Monaten gilt in jedem Fall der am Tag des Vertragsabschlusses g\u00fcltige Preis.<\/span><\/p>\n<h4><strong>\u00a7 4 Zahlung<\/strong><\/h4>\n<p><span>(1) Soweit nicht anders vereinbart hat der Besteller den Preis netto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung an uns ohne Abz\u00fcge zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Besteller gem\u00e4\u00df \u00a7 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verzug. In diesem Fall k\u00f6nnen wir Verzugszinsen gem\u00e4\u00df \u00a7 288 BGB fordern.<\/span><\/p>\n<p><span>(2) Zahlungen f\u00fcr Wartungs\u2010 und Supportleistungen sind vor Beginn der Wartungsperiode zu leisten.<\/span><\/p>\n<p><span>(3) Wir k\u00f6nnen Abschlagszahlungen oder Vorkasse fordern.<\/span><\/p>\n<h4><strong>\u00a7 5 Lieferungen, Leistungsort, h\u00f6here Gewalt<\/strong><\/h4>\n<p><span>(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung \u201eab Werk bzw. Lieferzentrum\u201c (EXW \u2013 INCOTERMS 2010). Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit ein wichtiger Grund f\u00fcr diese gegeben ist und keine zwingenden Interessen des Bestellers diesen entgegenstehen.<\/span><\/p>\n<p><span>(2) Software wird, sofern nicht anders vereinbart, in der bei Auslieferung aktuellen Fassung geliefert.<\/span><\/p>\n<p><span>(3) Wir bewirken die Lieferung von Software, indem wir nach unserer Wahl entweder (i) dem Besteller eine (1) Programmkopie der Software auf maschinenlesbarem Datentr\u00e4ger, sowie 1 Exemplar der Anwendungsdokumentation \u00fcberlassen oder (ii) die Software im Netz abrufbar bereitstellen und dies dem Besteller mitteilen, sowie ihm 1 Exemplar der Anwendungsdokumentation \u00fcberlassen.<\/span><\/p>\n<p><span>(4) F\u00fcr die Einhaltung von Lieferterminen und den Gefahr\u00fcbergang bei Softwareverk\u00e4ufen ist bei k\u00f6rperlichem Versand der Zeitpunkt ma\u00dfgeblich, in dem wir die Software und Anwendungsdokumentation dem Transporteur \u00fcbergeben, ansonsten der Zeitpunkt, in dem die Software im Netz abrufbar bereitgestellt ist und wir dies dem Besteller mitteilen.<\/span><\/p>\n<p><span>(5) Sofern vereinbart ist, dass wir die Installation und\/oder die Implementierung der Software beim K\u00e4ufer vornehmen, ist der nach Abs. (4) ma\u00dfgebliche Zeitpunkt die vollst\u00e4ndige \u00dcbermittlung der Software in das System des Kunden.<\/span><\/p>\n<p><span>(6) Solange wir (i) auf die Mitwirkung oder Informationen des K\u00e4ufers warten oder (ii) durch h\u00f6here Gewalt, wie insbesondere, aber nicht abschlie\u00dfend Streiks oder Aussperrungen in Drittbetrieben oder in unserem Betrieb, beh\u00f6rdliches Eingreifen, gesetzliche Verbote oder andere unverschuldete Umst\u00e4nde in unseren Leistungen behindert sind, gelten Liefer\u2010 und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung (,,Ausfallzeit\u201c) als verl\u00e4ngert und es liegt f\u00fcr die Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor. Wir werden dem K\u00e4ufer derartige Behinderungen und ihre voraussichtliche Dauer unverz\u00fcglich mitteilen. Dauert die h\u00f6here Gewalt ununterbrochen l\u00e4nger als 3 Monate an, k\u00f6nnen beide Parteien den Vertrag au\u00dferordentlich k\u00fcndigen.<\/span><\/p>\n<h4><strong>\u00a7 6 Liefertermine, Verzug, Softwarepflege<\/strong><\/h4>\n<p><span>(1) Von uns angegebene Lieferzeiten gelten nur ann\u00e4hernd, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.<\/span><\/p>\n<p><span>(2) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abkl\u00e4rung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.<\/span><\/p>\n<p><span>(3) Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gr\u00fcnden \u00fcberschritten, so hat uns der Besteller schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht und will der Besteller deswegen von dem Vertrag zur\u00fccktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor ausdr\u00fccklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist anzudrohen. Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erkl\u00e4ren, ob er wegen der Verz\u00f6gerung der Lieferung vom Vertrag zur\u00fccktritt und\/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung besteht.<\/span><\/p>\n<p><span>(4) Die Pflege der Software \u00fcbernehmen wir nur aufgrund eines gesondert zu vereinbarenden Softwarepflegevertrages. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt der Pflegevertrag mit dem in \u00a7 5 Absatz (4) bestimmten Zeitpunkt.<\/span><\/p>\n<p><span>(5) Die Einhaltung der Service Levels wird mit 90% garantiert (12\u2010Monats\u2010Durchschnitt \u00fcber alle Kategorien).<\/span><\/p>\n<p><span>(6) Sagt der Besteller einen von uns mit der \u201eVereinbarung Projekteinsatz (work authorization)\u201c best\u00e4tigten Termin f\u00fcr die Erbringung von A+W Leistungen aus von ihm zu vertretenden Gr\u00fcnden ab, berechnen wir dem Besteller nachfolgende Geb\u00fchren basierend auf den vereinbarten Kostens\u00e4tzen:<\/span><\/p>\n<ul>\n<li><span>Terminabsage l\u00e4nger als 2 Wochen vor dem Einsatz 0%<\/span><\/li>\n<li><span>Terminabsage innerhalb von 2 Wochen vor dem Einsatz 50%<\/span><\/li>\n<li><span>Terminabsage einen Tag vor dem Einsatz 75%<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><span>Stornierungsgeb\u00fchren von bereits gebuchten Fremdleistungen wie z. B. Flugtickets oder Hotelbuchungen werden auf Nachweis voll in Rechnung gestellt. Dem Besteller bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.<\/span><\/p>\n<h4><strong>\u00a7 7 Nutzungsrechte bei Software<\/strong><\/h4>\n<p><span>(1) Soweit nachfolgend nicht anders geregelt, verbleiben s\u00e4mtliche Rechte an Software einschlie\u00dflich f\u00fcr den Besteller erstellter Modifikationen, insbesondere Urheber\u2010 und Nutzungsrechte sowie gewerbliche Schutzrechte bei uns oder unseren Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/span><\/p>\n<p><span>(2) Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung r\u00e4umen wir dem Besteller an Software ein einfaches, zeitlich unbeschr\u00e4nktes Nutzungsrecht an den Vertragsgegenst\u00e4nden zur Einzel\u2010 und Mehrplatznutzung ein, jedoch nur f\u00fcr die zwischen den Parteien vereinbarte Betriebsst\u00e4tte, in der die Vertragsgegenst\u00e4nde verwendet werden sollen. Ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung wird das Nutzungsrecht ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Betriebsst\u00e4tte an dem Standort einger\u00e4umt, an dem der Besteller seinen Verwaltungssitz hat. Dieses Nutzungsrecht darf gleichzeitig nur von maximal der Anzahl nat\u00fcrlicher Personen ausge\u00fcbt werden, f\u00fcr die der Besteller den Kaufpreis gem\u00e4\u00df Ziffer 3 entrichtet hat.<\/span><\/p>\n<p><span>(3) Der Besteller darf die Software nur zu dem Zweck einsetzen, seine internen Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle und die von solchen Unternehmen abzuwickeln, die mit ihm iS des \u00a7 15 AktG verbunden sind (,,Konzernunternehmen\u201c). Insbesondere (i) ein Rechenzentrumsbetrieb f\u00fcr Dritte oder (ii) das vor\u00fcbergehende Zur\u2010Verf\u00fcgung\u2010Stellen der Software (z. B. als Application Service Providing) f\u00fcr andere als Konzernunternehmen oder (iii) die Nutzung der Software zur Schulung von Personen, die nicht Mitarbeiter des Bestellers oder seiner Konzernunternehmen sind, sind nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zul\u00e4ssig. Die gewerbliche Weitervermietung ist generell untersagt.<\/span><\/p>\n<p><span>(4) Vervielf\u00e4ltigungen der Software sind nur insoweit zul\u00e4ssig, als dies f\u00fcr den vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch notwendig ist. Der Besteller darf von der Software Sicherungskopien nach den Regeln der Technik im notwendigen Umfang anfertigen. Sicherungskopien auf beweglichen Datentr\u00e4gern sind als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatentr\u00e4gers zu versehen. Hat der Besteller die Software im Wege des Online\u2010Download erworben, ist er berechtigt, die Software auf einen Datentr\u00e4ger zu kopieren. Im \u00dcbrigen entspricht unser Recht an der Online\u2010Kopie dem eines Bestellers an einer auf Datentr\u00e4ger erhaltenen Software.<\/span><\/p>\n<p><span>(5) Der Besteller ist zu \u00c4nderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software i. S. des \u00a7 69 c Nr. 2 UrhG nur insoweit befugt, als das Gesetz solches unabdingbar erlaubt.<\/span><\/p>\n<p><span>(6) Der Besteller ist zur Dekompilierung der Software nur in den Grenzen des \u00a7 69 e UrhG berechtigt und erst, wenn wir nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht die notwendigen Daten und\/oder Informationen zur Verf\u00fcgung gestellt haben, um Interoperabilit\u00e4t mit anderer Hard\u2010 und Software herzustellen.<\/span><\/p>\n<p><span>(7) \u00dcberlassen wir dem Besteller im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege Erg\u00e4nzungen (z. B. Patches, Erg\u00e4nzungen des Bedienerhandbuches) oder eine Neuauflage des Vertragsgegenstandes (z. B. Update, Upgrade), die fr\u00fcher \u00fcberlassene Vertragsgegenst\u00e4nde (,,Altsoftware\u201c) ersetzen, unterliegen diese den Bestimmungen dieser Vereinbarung.<\/span><\/p>\n<p><span>(8) Stellen wir eine Neuauflage des Vertragsgegenstandes zur Verf\u00fcgung, so erl\u00f6schen in Bezug auf die Altsoftware die Befugnisse des Bestellers nach diesem Vertrag auch ohne unser ausdr\u00fcckliches R\u00fcckgabeverlangen, sobald der Besteller die neue Software produktiv nutzt. Der Verk\u00e4ufer r\u00e4umt dem Besteller jedoch eine dreimonatige \u00dcbergangsphase ein, in der beide Versionen der Vertragsgegenst\u00e4nde nebeneinander genutzt werden d\u00fcrfen.<\/span><\/p>\n<p><span>(9) Eine Vervielf\u00e4ltigung oder Umarbeitung der Anwendungsdokumentation ist \u2013 vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 3 und 4 (soweit die Dokumentation in die Software integriert ist) \u2013 nicht gestattet.<\/span><\/p>\n<p><span>(10) Optional stellen wir dem Kunden die Datenbank Software Microsoft SQL Server 2014 Standard zur Verf\u00fcgung. Diese Software wird vom Drittanbieter \u201eMicrosoft\u201c zur Verf\u00fcgung gestellt. Preiserh\u00f6hungen dieses Anbieters werden dem Kunden weiterberechnet. A+W beh\u00e4lt sich das Recht vor, die \u00dcberlassung dieser Datenbanken binnen Jahresfrist zu k\u00fcndigen.<\/span><\/p>\n<h4><strong>\u00a7 8 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/h4>\n<p><span>(1) Verkaufte Ware bleibt bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung unser Eigentum.<\/span><\/p>\n<p><span>(2) In Bezug auf Softwarelieferungen gilt vorrangig das Folgende: Die Einr\u00e4umung der unter Ziffer 7 genannten Nutzungsrechte ist aufschiebend bedingt durch die vollst\u00e4ndige Begleichung unserer s\u00e4mtlichen Verg\u00fctungsanspr\u00fcche aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis. Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verf\u00fcgungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum R\u00fccktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen zur Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unber\u00fchrt.<\/span><\/p>\n<h4><strong>\u00a7 9 Ende des Nutzungsrechts an Software<\/strong><\/h4>\n<p><span>In allen F\u00e4llen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung (z. B. durch R\u00fccktritt, Nachlieferung) gibt der Besteller alle Lieferungen der Software unverz\u00fcglich heraus und l\u00f6scht s\u00e4mtliche Kopien, soweit er nicht gesetzlich zu l\u00e4ngerer Aufbewahrung verpflichtet ist. Die Erledigung versichert er uns gegen\u00fcber schriftlich. Die Regelung in Ziffer 7 Abs. 6 bleibt unber\u00fchrt.<\/span><\/p>\n<h4><strong>\u00a7 10 Nicht\u00fcbertragbarkeit von Nutzungsrechten an Software<\/strong><\/h4>\n<p><span>Sofern wir dem Besteller Nutzungsrechte an Software einr\u00e4umen, so sind diese nicht \u00fcbertragbar, sofern nichts anderes ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde. Die \u00dcberlassung von Software an Dritte ist untersagt, dies gilt auch f\u00fcr die nur vor\u00fcbergehende \u00dcberlassung sowie f\u00fcr die entgeltliche oder unentgeltliche \u00dcberlassung der Nutzung an Dritte, gleich ob die Vertragsgegenst\u00e4nde in k\u00f6rperlicher oder unk\u00f6rperlicher Form \u00fcberlassen werden. In jedem Fall ist der zugrundeliegende Vertrag k\u00fcndbar, sofern eine unberechtigte \u00dcberlassung erfolgt. Gleiches gilt f\u00fcr den Fall, dass sich die Mehrheitsverh\u00e4ltnisse am Kunden dergestalt \u00e4ndern, dass ein Wettbewerber von A+W mittelbar oder unmittelbar die Stimmenmehrheit am Kunden erlangt.<\/span><\/p>\n<h4><strong>\u00a7 11 Mitwirkungs\u2010 und Informationspflichten des K\u00e4ufers<\/strong><\/h4>\n<p><span>(1) Der Besteller hat sich \u00fcber die wesentlichen Funktionsmerkmale der Vertragsprodukte selbst zu informieren und tr\u00e4gt das Risiko, ob diese seinen W\u00fcnschen und Bed\u00fcrfnissen entsprechen.<\/span><\/p>\n<p><span>(2) Die Einrichtung einer funktionsf\u00e4higen \u2013 und auch unter Ber\u00fccksichtigung der zus\u00e4tzlichen Belastung durch die Vertragsgegenst\u00e4nde ausreichend dimensionierten \u2013 Hard\u2010 und Softwareumgebung liegt in der alleinigen Verantwortung des Bestellers.<\/span><\/p>\n<p><span>(3) Der Besteller testet Software vor deren Einsatz gr\u00fcndlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard\u2010 und Softwarekonfiguration. Dies gilt auch f\u00fcr Software, die er im Rahmen der Gew\u00e4hrleistung und der Pflege erh\u00e4lt. Der Besteller hat hierzu vier Wochen nach Bereitstellung der Software Zeit. Meldet der Besteller innerhalb dieser Frist keine M\u00e4ngel oder gibt keine R\u00fcckmeldung zur Verwendbarkeit der Software, gelten die Vertragsprodukte als genehmigt und ordnungsgem\u00e4\u00df bereitgestellt. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn ein verdeckter Mangel i. S. d. \u00a7 377 Abs. 2 HGB vorliegt. In diesem Fall ist die Anzeige unverz\u00fcglich nach der Entdeckung zu erstatten, andernfalls gilt die Software\/Vertragsprodukte als genehmigt.<\/span><\/p>\n<p><span>(4) Der Besteller beachtet unsere f\u00fcr Installation und Betrieb der Vertragsprodukte gegebenen Hinweise; er wird sich in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden auf den \u00fcber das Internet unter <a href=\"https:\/\/www.a-w.com\/de\/\">https:\/\/www.a\u2010w.com\/de\/<\/a> zug\u00e4nglichen Webseiten \u00fcber aktuelle Hinweise informieren und diese beim Betrieb ber\u00fccksichtigen.<\/span><\/p>\n<p><span>(5) Soweit uns \u00fcber die Bereitstellung der Vertragsgegenst\u00e4nde hinaus weitere Leistungspflichten obliegen, wirkt der Besteller hieran im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z. B. Mitarbeiter, Arbeitsr\u00e4ume, Hard\u2010 und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verf\u00fcgung stellt.<\/span><\/p>\n<p><span>(6) Der Besteller gew\u00e4hrt uns zur Fehlersuche und \u2010behebung Zugang zu den Vertragsgegenst\u00e4nden, insbesondere zu Software, nach Wahl des Bestellers unmittelbar und\/oder mittels Datenfern\u00fcbertragung. Wir sind berechtigt zu pr\u00fcfen, ob die Vertragsgegenst\u00e4nde in \u00dcbereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrages genutzt werden. Zu diesem Zweck d\u00fcrfen wir vom Besteller Auskunft verlangen, insbesondere \u00fcber Zeitraum und Umfang der Nutzung der Vertragsgegenst\u00e4nde, sowie Einsicht in die B\u00fccher und Schriften, sowie die Hard\u2010 und Software des Bestellers nehmen. Uns ist hierf\u00fcr zu den \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten Zutritt zu den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Bestellers zu gew\u00e4hren.<\/span><\/p>\n<p><span>(7) Der Besteller \u00fcbernimmt als wesentliche Vertragspflicht, Daten und Programme in anwendungsad\u00e4quaten Intervallen, mindestens einmal t\u00e4glich, in maschinenlesbarer Form zu sichern und damit zu gew\u00e4hrleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden k\u00f6nnen.<\/span><\/p>\n<p><span>(8) Soweit der Besteller nicht ausdr\u00fccklich vorab darauf hinweist, d\u00fcrfen wir davon ausgehen, dass alle Daten des Bestellers, mit denen wir in Ber\u00fchrung kommen k\u00f6nnen, entsprechend gesichert sind.<\/span><\/p>\n<p><span>(9) Der Besteller tr\u00e4gt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.<\/span><\/p>\n<h4><strong>\u00a7 12 M\u00e4ngelhaftung<\/strong><\/h4>\n<p><span>(1) Der Besteller kann wegen M\u00e4ngeln unserer Lieferung und Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit unserer Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist.<\/span><\/p>\n<p><span>(2) Soweit unsere Lieferung und Leistung mangelhaft ist und dies vom Besteller rechtzeitig schriftlich gem. \u00a7 377 HGB beanstandet wurde, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten nachliefern oder nachbessern (Nacherf\u00fcllung). Hierzu ist uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von mindestens 28 Kalendertagen zu gew\u00e4hren. Dies gilt nicht, soweit die Verj\u00e4hrungsfrist gem. \u00a7 14 Abs. (1) bereits abgelaufen ist; in diesem Fall sind unsere Service\u2010 oder Nacherf\u00fcllungsarbeiten vom Besteller nach unserer zu diesem Zeitpunkt g\u00fcltigen Preisliste zu verg\u00fcten.<\/span><\/p>\n<p><span>(3) Der Besteller kann Ersatz f\u00fcr die zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen verlangen, sofern die Aufwendungen sich nicht erh\u00f6hen, weil der Gegenstand der Lieferung nachtr\u00e4glich an einen anderen Ort als den urspr\u00fcnglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Besteller die Verg\u00fctung mindern oder vom Vertrag zur\u00fccktreten. Der R\u00fccktritt ist allerdings nur zul\u00e4ssig, wenn der Besteller uns dies zuvor ausdr\u00fccklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht.<\/span><\/p>\n<p><span>(4) R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche des Bestellers gem\u00e4\u00df \u00a7 478 BGB gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine \u00fcber die gesetzlichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.<\/span><\/p>\n<h4><strong>\u00a7 13 Schadensersatz<\/strong><\/h4>\n<p><span>(1) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind \u00fcber die vorstehenden Regelungen, insbesondere in Ziffern 6 und 12 hinausgehende Anspr\u00fcche des Bestellers \u2013 gleich aus welchen Rechtsgr\u00fcnden \u2013 ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht an den Vertragsgegenst\u00e4nden selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn oder f\u00fcr sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den des Bestellers. Soweit unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/span><\/p>\n<p><span>(2) Vorstehende Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruht, ein Personenschaden vorliegt oder ein Schadensersatzanspruch nach dem Produkthaftungsgesetz besteht. Dasselbe gilt, soweit wir eine der Haftungsbeschr\u00e4nkung entgegenstehende Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der vertraglichen Leistung \u00fcbernommen haben.<\/span><\/p>\n<p><span>(3) Sofern wir fahrl\u00e4ssig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die Ersatzpflicht f\u00fcr Sachsch\u00e4den auf den typischerweise entstehenden Schaden beschr\u00e4nkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die dem Besteller Rechtspositionen verschaffen, welche ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gew\u00e4hren hat und solche, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf.<\/span><\/p>\n<p><span>(4) Im \u00dcbrigen ist unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.<\/span><\/p>\n<p><span>(5) Uns bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.<\/span><\/p>\n<h4><strong>\u00a7 14 Verj\u00e4hrung, Abtretung, Aufrechnung<\/strong><\/h4>\n<p><span>(1) Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche gem\u00e4\u00df Ziffern 12 und 13 betr\u00e4gt ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen f\u00fcr Bauwerke), 479 Abs. 1 (R\u00fcckgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baum\u00e4ngel) l\u00e4ngere Fristen vorgeschrieben sind, sowie in F\u00e4llen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, bei einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung und bei Schadensersatzanspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/span><\/p>\n<p><span>(2) Die Abtretung der in Ziffern 12 und 13 geregelten Anspr\u00fcche des Bestellers ist ausgeschlossen. \u00a7 354 a HGB bleibt unber\u00fchrt.<\/span><\/p>\n<p><span>(3) Eine Aufrechnung des Bestellers gegen Anspr\u00fcche von uns ist nur dann zul\u00e4ssig, wenn die Anspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unstrittig sind.<\/span><\/p>\n<h4><strong>\u00a7 15 Geheimhaltung<\/strong><\/h4>\n<p><span>(1) Die Parteien werden vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners, die ihnen anvertraut oder bei Gelegenheit der Zusammenarbeit bekannt werden, w\u00e4hrend der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses nicht an Dritte weitergeben oder unbefugt f\u00fcr eigene Gesch\u00e4ftszwecke verwerten. Dies gilt entsprechend f\u00fcr Abschluss und Inhalt dieses Vertrages. Die Parteien werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern auferlegen.<\/span><\/p>\n<p><span>(2) Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht f\u00fcr Informationen, die<\/span><\/p>\n<p><span>a) der anderen Partei bereits au\u00dferhalb des Vertragsverh\u00e4ltnisses vorbekannt waren;<\/span><br \/><span>b) rechtm\u00e4\u00dfig von Dritten erworben wurden;<\/span><br \/><span>c) allgemein bekannt oder Stand der Technik sind oder werden;<\/span><br \/><span>d) vom abgebenden Vertragspartner freigegeben werden.<\/span><\/p>\n<p><span>Die Geheimhaltungspflicht f\u00fcr technische Informationen endet 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses.<\/span><\/p>\n<p><span>(3) Nach Beendigung dieses Vertragsverh\u00e4ltnisses haben die Parteien alle geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Unterlagen und Informationen unaufgefordert zur\u00fcckzugeben oder auf Wunsch der ausgebenden Partei zu vernichten und hier\u00fcber einen Nachweis zu erbringen. Die Parteien verpflichten sich, die ihnen zur Eigennutzung \u00fcberlassene Software sowie Pr\u00e4sentationsversionen umgehend zu deinstallieren.<\/span><\/p>\n<p><span>(4) Die Parteien halten die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn ihnen Zugang zum Betrieb oder zu Hard\u2010 und Software der anderen Partei gew\u00e4hrt wird. Sie stellen sicher, dass ihre Erf\u00fcllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichten sie sie vor Aufnahme ihrer T\u00e4tigkeit auf das Datengeheimnis. Die Parteien bezwecken keine Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag der anderen Partei. Vielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten nur in Ausnahmef\u00e4llen als Nebenfolge der vertragsgem\u00e4\u00dfen Leistungen der Parteien. Die personenbezogenen Daten werden von den Parteien in \u00dcbereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt. In jedem Fall erfolgt die Erhebung nur insoweit, wie f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des jeweiligen Vertrages notwendig. Umfang, Dauer und Art der Erhebung bestimmen sich nach dem jeweils abgeschlossenen Vertrag.<\/span><\/p>\n<h4><strong>\u00a7 16 Abwerbeverbot<\/strong><\/h4>\n<p><span>Der Besteller darf bis zu einer Frist von zwei Jahren nach Ende der Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller keinen Mitarbeiter von uns mittelbar oder unmittelbar abwerben, anstellen oder sonst wie besch\u00e4ftigen oder mit diesem in Kontakt treten, es sei denn, der Mitarbeiter ist bereits seit 6 Monaten als Mitarbeiter von uns ausgeschieden oder wir haben vorher unsere Einwilligung (\u00a7 183 BGB) zur Einstellung des Mitarbeiters gegeben.<\/span><\/p>\n<h4><strong>\u00a7 17 Datenschutz<\/strong><\/h4>\n<p><span>Datenschutz ist uns ein gro\u00dfes Anliegen. Daher werden Daten unserer Kunden gesch\u00fctzt, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Wir verwenden die Kontaktdaten unserer Kunden, um diesen in unregelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden per E-Mail, telefonisch oder per Post Informationen zu unserem Unternehmen, unseren Produkten und unseren Dienstleistungen zukommen zu lassen. Sie k\u00f6nnen dem jederzeit durch eine formlose E-Mail an <a href=\"mailto:info@a-w.com\">info@a-w.com<\/a> widersprechen oder auf den Abmeldelink in der E-Mail klicken.<br \/><\/span><\/p>\n<h4><strong>\u00a7 18 Sonstiges<\/strong><\/h4>\n<p><span>(1) Wir sind berechtigt, unsere Leistungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte (\u201eErf\u00fcllungsgehilfen\u201c) erbringen zu lassen, sofern und soweit dies f\u00fcr den Besteller nicht unzumutbar ist.<\/span><\/p>\n<p><span>(2) Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen so ist Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens; erheben wir Klage, so gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers.<\/span><\/p>\n<p><span>(3) F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und der Kollisionsregeln.<\/span><\/p>\n<p><span>(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen davon unber\u00fchrt.<\/span><\/p>\n<p><span>(5) Der zeitlich oder inhaltlich begrenzte Verzicht auf eine Bestimmung oder Bedingung des Vertrages gilt nicht als Verzicht auf irgendeine andere Bestimmung oder Bedingung, noch auf Anspr\u00fcche wegen einer Verletzung dieser Bestimmung oder Bedingung.<\/span><\/p>\n<p>(Stand: 30. September 2024)<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8221;1&#8243; _builder_version=&#8221;4.27.2&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_row _builder_version=&#8221;4.27.2&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243; _builder_version=&#8221;4.27.2&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_button button_url=&#8221;https:\/\/www.a-w.com\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/AW_Software_AGB_DE_EN.pdf&#8221; url_new_window=&#8221;on&#8221; button_text=&#8221;Stand: 22. 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Diese Bedingungen gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen an den Besteller. (2) Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen \u2013 insbesondere in Einkaufsbedingungen des Bestellers \u2013 sind f\u00fcr uns nur verbindlich, sofern sie von uns schriftlich best\u00e4tigt wurden. Die vorbehaltlose Lieferung von Produkten, Leistung von Diensten oder Entgegennahme von Zahlungen durch uns bedeutet kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen. (3) Bei Software ist der Quellcode (Source Code) nicht Teil des Vertragsgegenstandes. (4) F\u00fcr die Beschaffenheit der von uns gelieferten Produkte ist die bei Versand der Vertragsgegenst\u00e4nde g\u00fcltige und dem Besteller zur Verf\u00fcgung gestellte Leistungsbeschreibung abschlie\u00dfend ma\u00dfgeblich, die auch in der Anwendungsdokumentation noch einmal beschrieben ist. Eine dar\u00fcber hinausgehende Beschaffenheit, insbesondere von Software, schulden wir nicht. \u00a7 2 Vertragserkl\u00e4rungen Unsere Angebote sind bez\u00fcglich Preis, Menge, Lieferfrist, Lieferm\u00f6glichkeit, technischer Daten, Spezifikationen und Qualit\u00e4tsbeschreibungen freibleibend; ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbest\u00e4tigung in Schriftform oder per E\u2010Mail zustande oder wenn Bestellungen von [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_et_pb_use_builder":"on","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"class_list":["post-3883","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.a-w.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3883","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.a-w.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.a-w.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.a-w.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.a-w.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3883"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.a-w.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3883\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.a-w.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3883"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}